Fragenkomplex
WAS MACHT DER THERAPEUT MIT MIR ?
In Vorgesprächen, den s.g. probatorischen Sitzungen, erarbeiten Patient und Therapeut zusammen einen Behandlungsplan. Vom aktuellen Geschehen ausgehend, wird eine Diagnose gestellt (die unter
Umständen durch psychodiagnostische Testverfahren untermauert wird) und weist den Weg, welches der drei Kassen finanzierten Psychotherapieverfahren - also die analytische Psychotherapie, die
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder die Verhaltenstherapie - meiner Situation und meinen Problemen am meisten entspricht.
WAS MUSS ICH TUN ?
Auf der Internetseite der kassenärztlichen Vereinigung auf den von meiner Krankenkasse herausgegebenen Listen finde ich die anerkannten Psychotherapeuten. Zu einem Erstgespräch kann ich mich anmelden
und benötige zum ersten Termin nur eine gültige Krankenkassen-Karte und einen Überweisungsschein bzw. muss die 10 € Praxisgebühr bezahlen. Weitere Verpflichtungen meinerseits ergeben sich
nicht.
AUF WAS MUSS ICH MICH EINSTELLEN ?
Psychotherapie umfasst Verfahren, bei denen Patient und Therapeut an der Heilung zusammenarbeiten. Größtmögliche Offenheit im Umgang miteinander in einer verschwiegenen Atmosphäre sind Voraussetzung
für eine therapeutische Beziehung zwischen Patient und Therapeut bzw. auch das Erstellen eines auf mich und meine Persönlichkeit und Ziele zugeschnittenen Behandlungsplans. Sowohl die Wissenschaft
der psychotherapeutischen Verfahren als auch die Schweigepflicht, der jeder Psychotherapeut verpflichtet ist, bieten hier gute Voraussetzungen und eine heilungsfördernde Atmosphäre.
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